Allgemeine Geschäftsbedingungen
Astrid Duarte
The Power Couple
Mühlenstraße 8a
14167 Berlin
Deutschland
Inhaltsübersicht
§ 1 Anwendungsbereich
1.1 Die vorliegenden AGB gelten für alle Leistungen und Angebote der Frau Astrid Stephanie Duarte Traebecke - The Power Couple („Anbieter“) an ihre Kunden.
Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an
den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht explizit widerspricht.
Eine Bezugnahme des Anbieters auf Schreiben oder E-Mails des Kunden, die mit den AGB des Kunden versehen sind, sind kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB.
1.3 Der Anbieter hat das Recht, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
Der Kunde wird bei Anpassung dieser AGB über die beabsichtigten Änderungen bzw. Ergänzungen mit angemessener Ankündigungsfrist vorab informiert.
Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung (die „Widerspruchsfrist“), gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.
Der Anbieter wird in seiner Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Kunde die Nutzung nach der bisherigen Fassung der AGB fortsetzen.
1.4 Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Abweichende Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Textform.
§ 2 Leistungspflichten des Anbieters
2.1 Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich Gebäudereinigung.
2.2 Die Inhalte sowie der Umfang der Dienstleistung werden durch das Vertragsangebot konkretisiert. In Bezug auf die Durchführung der Leistungen steht dem Anbieter ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu.
2.3 Der Anbieter verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Reinigungsvertrages oder in dem Angebot festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen und nur durch Arbeitskräfte durchführen zu lassen, die eine entsprechende Eignung und Zuverlässigkeit vorweisen und in einem Arbeits-/ Rechtsverhältnis zum Anbieter stehen.
2.4 Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern erbringen zu lassen.
2.5 Sofern die Parteien feststellen, dass Leistungen des Anbieters erbracht werden sollen, die über das vereinbarte Leistungsspektrum hinaus gehen, sind diese separat nach einem durch den Anbieter festzulegenden Stundensatz zu vergüten. Im Zweifel gilt ein marktüblicher Stundensatz als vereinbart.
2.6 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs (Werks).
2.7 Zu Beginn der Zusammenarbeit ist in der Regel eine umfassende Grundreinigung erforderlich, insbesondere in Bereichen wie Küche oder Bad. Nach Abschluss dieser Grundreinigung folgen sogenannte Keep-up-Termine. Diese sind zeitlich kürzer angesetzt und dienen der regelmäßigen Pflege sowie dem Erhalt des bei der Grundreinigung erzielten Sauberkeitsstandards. Verzichtet der Kunde auf die Grundreinigung und wünscht stattdessen den direkten Einstieg mit Keep-up-Terminen, und zeigt sich dabei, dass der tatsächliche Reinigungsaufwand höher ist als ursprünglich kalkuliert, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Mehraufwand entsprechend dem vereinbarten Stundensatz nachträglich in Rechnung zu stellen.
2.8 Bei der ersten Grundreinigung wird der Reinigungsaufwand pauschal auf ca. 15 Stunden kalkuliert. Die tatsächlich zu reinigenden Bereiche und der jeweilige Zeitaufwand können jedoch je nach Verschmutzungsgrad, Raumgröße und sonstigen Gegebenheiten stark variieren. Insbesondere kann es erforderlich sein, in stark beanspruchten Räumen wie Küche oder Bad einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand (z. B. 5 Stunden oder mehr pro Raum) einzusetzen. Ein vollständiges Reinigen des gesamten Gebäudes innerhalb der kalkulierten Zeit ist daher nicht in jedem Fall möglich. Die Reinigung gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn die vereinbarte Zeit mit fachlich angemessener Leistung und Sorgfalt eingesetzt wurde – auch wenn einzelne Räume nicht vollständig gereinigt werden konnten. Dies stellt keinen Mangel der Leistung dar und berechtigt nicht zur Minderung des vereinbarten Entgelts oder zur Zurückhaltung von Zahlungen.
§ 3 Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde hat die Leistungserbringung des Anbieters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird dem Anbieter insbesondere die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter beim ersten Reinigungstermin in das zu reinigende Objekt einzuweisen und auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen sowie alle erforderlichen Schlüssel zu übergeben und dies zu dokumentieren. Erfolgt eine Einweisung - gleich aus welchen Gründen - nicht, so kann der Kunde bei eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, den Anbieter nicht schadenersatzpflichtig machen.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche bekannten oder erkennbaren Gefahrenquellen in den zu reinigenden Räumlichkeiten vor Beginn der Reinigungsarbeiten zu beseitigen, sofern diese mit zumutbarem Aufwand und durch geeignete Maßnahmen eliminierbar sind. Dazu zählt insbesondere die Sicherung von Möbeln, Regalen oder anderen Einrichtungsgegenständen, die bei Berührung oder Bewegung umkippen und dadurch Personen- oder Sachschäden verursachen können (z. B. die fachgerechte Wandmontage eines Hochschranks). Der Anbieter behält sich vor, bei erkennbaren Sicherheitsrisiken die Reinigung einzelner Bereiche auszusetzen, bis die Gefahrenquelle behoben wurde.
3.4 Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden die überlassenen Schlüssel unverzüglich zurückzugeben. Dem Anbieter steht jedoch ein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Rechnungen zu.
3.5 Bei wiederkehrenden Leistungen beim Auftraggeber vor Ort, stellt der Kunde dem Anbieter einen geeigneten, abschließbaren Raum zur Lagerung und Unterbringung der Reinigungsmittel oder der chemischen Produkte wie auch der Arbeitskleidung und sonstiger Utensilien zur Verfügung. Vorausgesetzt, der Kunde hat Reinigungsmittel und -maschinen gemäß Ziffer 3.7 gebucht.
3.6 Der Kunde hat dem Anbieter ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Flächen und Gegenständen zu gewähren und diese gegebenenfalls freizuräumen.
3.7 Der Kunde stellt die für die Vertragserfüllung erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie das zur Reinigung notwendige Wasser (kalt und warm), den Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier unentgeltlich zur Verfügung. Wünscht der Kunde die Bereitstellung von Reinigungsmitteln und -maschinen des Anbieters, so erstellt der Anbieter hierfür ein gesondertes Angebot.
3.8 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zur Verfügung gestellten Reinigungsgeräte sowohl vor als auch nach der Ausführung der Arbeiten durch den Anbieter auf etwaige Mängel oder Defekte zu prüfen. Festgestellte Schäden oder Funktionsstörungen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
3.9 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Anbieters aktiv abzuwerben, um diese für eine Anstellung bei sich zu gewinnen. Als (versuchte) Abwerbung gilt jede Einflussnahme auf die Mitarbeiter des Anbieters, die geeignet ist, die Bereitschaft zum Ausscheiden zu fördern, verbunden mit der Absicht, die Mitarbeiter nach dem Ausscheiden selbst mit der Ausführung von Leistungen am Vertragsobjekt oder an anderen Objekten des Kunden zu beschäftigen. Verstößt der Kunde gegen dieses Abwerbeverbot, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR pro betroffenen Mitarbeiter zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten, wobei eine Anrechnung der Vertragsstrafe erfolgt.
3.10 Ist der Anbieter gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.Als Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden gelten insbesondere, aber nicht abschließend:
-
kein Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten (z. B. verschlossene Türen, keine Schlüsselübergabe),
-
fehlende Freigabe durch das Personal vor Ort,
-
blockierte oder zugestellte Arbeitsbereiche,
-
Gefahrensituationen, die nicht rechtzeitig beseitigt wurden (z. B. ungesicherte Möbel, auslaufende Chemikalien),
-
Strom- oder Wasserausfall, soweit vom Kunden zu verantworten,
-
sonstige Umstände, die eine ordnungsgemäße Ausführung der Reinigungsleistung unmöglich machen.
3.11 Für die Reinigung von Elektrogeräten obliegt es dem Kunden, diese vorab eigenständig zu demontieren (z. B. Backofentüren, Einsätze von Kühlschränken) und nach der Reinigung selbstständig wieder zu montieren.
3.12 Das Verschieben von Möbelstücken und größeren Elektrogeräten (z.B. Waschmaschine, Kühlschrank usw.) erfolgt nur, wenn diese mit geeigneten Filzelementen versehen sind, um Beschädigungen an Boden und Mobiliar zu vermeiden. Andernfalls behält sich der Anbieter vor, entsprechende Möbel nicht zu bewegen.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
4.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen und Broschüren stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar.
4.2 Der Vertragsschluss zwischen Anbieter und Kunde kann fernmündlich (Videocall, Telefon, etc.), schriftlich oder in Textform erfolgen. In der Regel erfolgt der Vertragsabschluss schriftlich bzw. In Textform.
4.3 Zu Beginn der Zusammenarbeit gilt ein Probemonat. Nach zwei Wochen Leistungserbringung erhält der Kunde den Dienstleistungsvertrag in digitaler Form. Dieser ist innerhalb von 14 Tagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an den Anbieter zurückzusenden. Der Vertrag tritt sodann nach Ablauf der Probezeit in Kraft. Entscheidet sich der Kunde gegen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Anbieter, sind sämtliche im Rahmen des Probemonats erbrachten Leistungen zu vergüten. Der Anbieter stellt hierfür eine entsprechende Rechnung aus.
4.4 Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch des Anbieters eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die vom Anbieter angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich und verstehen sich gegenüber Unternehmern und Verbrauchern jeweils netto zzgl. Umsatzsteuer. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
5.2 Die vereinbarten Stundensätze werden im 15-Minuten-Takt je Mitarbeiter abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, wobei jede angefangene Viertelstunde voll berechnet wird.
5.3 Die im Angebot angegebenen Arbeitszeiten stellen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag dar, der auf den Erfahrungswerten des Anbieters basiert. Der Anbieter ist bemüht, den tatsächlichen Aufwand möglichst nah am geschätzten Umfang zu halten. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Daher kann der Endbetrag vom ursprünglichen Angebot sowohl nach oben als auch nach unten abweichen – etwa wenn der tatsächliche Aufwand geringer oder höher ausfällt als erwartet.
5.4 Für die Erbringung unserer Dienstleistungen erhebt der Anbieter eine monatliche Betriebskostenpauschale/Keep-Up-Pauschale. Diese beträgt:
– 99 EUR netto bei einem Reinigungsintervall von 14-tägig oder seltener,
– 129 EUR netto bei wöchentlicher Reinigung,
– 179 EUR netto bei zwei Einsätzen pro Woche oder mehr.
Die Pauschale deckt betriebsbedingte Kosten wie Fahrtzeiten der Mitarbeiter (An- und Abfahrten zum Kunden), Bereitschaftskosten (z. B. Wartezeiten, Umkleidezeiten), Kommunikation und Koordination, Versicherungen und weitere Gemeinkosten ab. Sie ist unabhängig von der tatsächlichen Arbeitsleistung und wird fest monatlich berechnet.
Die Pauschale gilt pro eingesetztem Team („Couple“, d. h. zwei Teammitglieder). Für jede weitere Arbeitskraft fällt ein Zuschlag in Höhe von 49,50 EUR netto an.
Ziel dieser Regelung ist die Schaffung eines attraktiven und stabilen Arbeitsumfelds mit niedriger Mitarbeiterfluktuation. Die Pauschale wird unter anderem zur Finanzierung zusätzlicher Arbeitgeberleistungen (z. B. Jobtickets, Corporate Benefits) sowie zur Deckung der Kosten administrativer Positionen innerhalb des Unternehmens verwendet – etwa in den Bereichen Einsatzplanung, Kundenbetreuung und Qualitätssicherung.
5.5 Die Bezahlung der Leistungen des Anbieters erfolgt sofort nach Rechnungserteilung mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen. Der Anbieter rechnet in der Regel 2 x pro Monat (Am 05. Und 20. des jeweiligen Monats) ab. Eine dem Anbieter erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
5.6 Der Anbieter stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
5.7 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
5.8 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Anbieter sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
5.9 Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Anbieter ist berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
5.10 Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde dem Anbieter nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Eine dem Anbieter erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung. Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
5.11 Der Anbieter behält sich vor, die vereinbarten Preise während der Vertragslaufzeit anzupassen, sofern sich maßgebliche Kostenfaktoren verändern. Dies betrifft insbesondere:
-
gesetzliche Erhöhungen des Mindestlohns,
-
signifikante allgemeine Preissteigerungen (Inflation ab 5 % auf Jahresbasis laut Statistischem Bundesamt),
-
oder Änderungen bei Abgaben und Steuern, die unmittelbar die Leistungserbringung betreffen.
Eine solche Anpassung wird dem Kunden mindestens vier Wochen im Voraus in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen, sollte er mit der Änderung nicht einverstanden sein.
§ 6 Abnahme und Mängel
6.1 Soweit der Anbieter für den Kunden abnahmepflichtige Leistungen erbringt, gelten zusätzlich die nachfolgenden Punkte dieses Absatzes:
6.2 Soweit vom Kunden Mängel festgestellt werden, ist der Anbieter berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Der Anbieter ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, können vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden. Die Leistungen des Anbieters werden dann als vertragsgerecht durchgeführt anerkannt, wenn der Kunde nach Beendigung der Arbeiten entgegen der ihn treffenden Besichtigung- und Bestätigungspflicht, nicht unverzüglich Einwendungen erhebt.
6.3 Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich folgendes: Die Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Auftragnehmer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Tagen ab der Lieferung/Übergabe anzuzeigen. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Auftragnehmers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten und damit einhergehenden Ausschlussfristen gelten für Anzeige von Mängel im Moment der Abnahme entsprechend.
§ 7 Beendigung der Zusammenarbeit
7.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 1, 3 oder 6 Monaten gekündigt werden. Je nach Kündigungsfrist variieren die Preise, die im Angebot näher definiert sind.
7.2 Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
7.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
7.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
7.5 Im Fall der außerordentlichen Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.6 Werden einzelne Reinigungstermine abgesagt, ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der Reinigung, wird die volle Gebühr fällig. Erfolgt die Stornierung zwischen 24 und 48 Stunden vor Beginn der Reinigung, werden 75 % der Gebühr fällig. Bei Stornierungen, die mehr als 48 Stunden vorher erfolgen, werden nur noch 50 % der Gebühr fällig. Im Zweifel hat der Kunde nachzuweisen, dass ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§ 8 Kommunikation
Die Parteien sind darüber einig, dass die Kommunikation zwischen ihnen vorwiegend elektronisch, insbesondere über unverschlüsselte E-Mail bzw. über WhatsApp Business, stattfindet. Dem Kunden ist bekannt, dass unverschlüsselte Nachrichten nur eine eingeschränkte Sicherheit und Vertraulichkeit bieten.
§ 9 Haftung
9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
10.3 Gegenüber Unternehmern gilt als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters als vereinbart.